HEER & STURM ist aus dem Zusammenschluss der erfahrenen Strafrechtler Rechtsanwalt Wolfgang Heer und Rechtsanwältin Anja Sturm hervorgegangen.
HEER & STURM achtet jeweils durch seine Rechtsanwälte im direkten Mandatsverhältnis auf einen engen und persönlichen Kontakt zum Mandanten. Beide Seiten legen gemeinsam nach eingehender Erörterung in der Sache die Verteidigungslinie fest.
HEER & STURM kennt die für den einzelnen Betroffenen und dessen Angehörige als auch die für das Unternehmen und dessen Management besondere Belastung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Uns ist die Eigendynamik dieser speziellen Rechtsmaterie bekannt. Wir sind vertraut damit, unter besonderer Berücksichtigung der Strafgesetzgebung und sich ändernder Rechtsprechung ein definiertes Verteidigungsziel anzubieten.
HEER & STURM legt Wert auf eine konsequente und nachhaltige Umsetzung des mit dem Mandanten definierten Verteidigungsziels. Dazu nutzen die Rechtsanwälte von
HEER & STURM führt im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung in erster Instanz für den Mandanten das Rechtsmittelverfahren in der Berufung zum Landgericht und der Revision zum Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof durch. Die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens ist ebenfalls Gegenstand dieser Tätigkeiten für Mandanten.